Auftraggeber ist die dpperformance GmbH mit Sitz in Kaiserslautern. Abgemahnt werden unter anderem fehlende Angaben bei der Werbung mit Garantien, Angaben zu Versandbedingungen und Zahlungsmethoden.
Abgemahnt wurde aber auch die Beschriftung des Bestell-Buttons mit „Kaufen“, wobei sich die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke mit ihrer Abmahnung damit unter anderem gegen die Gesetzesbegründung stellt.
Offensichtlich möchte sich die Kölner Kanzlei wohl auf ein Urteil des AG Köln stützen (Urt. v. 28.04.2014 – 142 C 354/13), welches in der Fachwelt heftig als zu weitgehend kritisiert wurde. Tatsächlich ging es im Fall, den das AG Köln zu entscheiden hatte um eine Unklarheit. Im konkreten Fall gab es nämlich neben einem Bestell-Link noch den Hinweis “Zum bestellen und kaufen nur noch eine Bestellmail”. Ein ganz andere Fallgestaltung also.
Wir gehen daher weiterhin und mit uns eine Vielzahl von renommierten Fachkollegen davon aus, dass der Verbraucher einen „kaufen“ Button nicht missversteht. Ähnlich sah das wohl auch das LG Köln, welches hierzu keine einstweilige Verfügung erlassen wollte.
Fazit:
Prüfen lohnt sich. Unterschreiben Sie daher nicht blind vorformulierte Unterlassungserklärungen und lassen Sie sich beraten.
Wir stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.