Uns liegt aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen durch Rechtsanwalt Pollack im Auftrag der rs reisen & schlafen GmbH aus Hamburg vor. Geschäftsführerin ist eine Frau Petra Wesche.
Die rs reisen & schlafen GmbH soll, nach den Angaben von RA Pollack, Reise- und Reisenebenleistungen anbieten. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung von Anwaltskosten.
Wettbewerbsverstöße verfolgen darf allerdings nur, wer als Unternehmer mit einem anderen Unternehmer in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.
Ein solches konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht, wenn die konkrete geschäftliche Handlung des einen Unternehmers den Wettbewerb des anderen Unternehmers beeinträchtigten kann. Das kann dann der Fall sein, wenn beide Unternehmer beispielsweise austauschbare Waren- oder Dienstleistungen anbieten. Einfach ausgedrückt: Die Unternehmer müssen sich in die Quere kommen.
Wir halten in den uns vorliegenden Fällen das Vorliegen eines solchen konkreten Wettbewerbsverhältnisses für äußerst zweifelhaft.
Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten?
Dann beachten Sie bitte folgendes:
- Sie binden sich mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung unter Umständen ein Leben lang. Daher kommt es, zu Ihrem eigenen Schutz, auf jedes Wort an.
- Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist für Sie nie günstig! Finger weg davon!
- Besser noch: Keine Unterlassungserklärung unterschreiben!
- Anwaltlichen Rat einholen und damit Kosten sparen!
Schreiben Sie uns!