Es existieren verschiedene Meinungen zu der Frage, welche Rechtsgebiete Bestandteil des IT-Rechts sind. “IT” steht übrigens für den Begriff “Informationstechnologie”.
Das erste strengere Verständnis orientiert sich an Lerninhalten, die auch im Rahmen einer entsprechenden Fachanwaltsausbildung vermittelt werden. Somit gehören hierzu insbesondere:
– Gestaltung von IT-Verträgen (z. B. Softwarekaufvertrag, Softwarelizenzvertrag, IT-Projektverträge etc.)
– Recht des elektronischen Rechtsverkehrs / e-Commerce (rechtliche Absicherung Ihrer Webseiten und Webshops für die unterschiedlichsten Waren und Dienstleistungsangebote)
– Immaterialgüterrecht im Bereich IT (insbesondere Urheberrecht, Markenrecht, Kennzeichenrecht und Domainrecht)
– Datenschutz
– Telekommunikationsrecht
– Nutzung von Internet und E-Mail in Arbeitsverhältnissen
– öffentliche Vergabe von IT-Leistungen
Viele unserer Mandanten und Interessenten haben eine zweite und über das Vorstehende hinausgehende Lesart des IT-Rechts, die sich insofern auch in unserer täglichen Arbeit widerspiegelt.
Vereinfacht gesagt: Wir sind Ihnen bei allen Rechtsfragen rund um Internet und PC behilflich.
In unserer Praxis haben v. a. die nachstehenden Bereiche eine besondere Bedeutung:
– Wettbewerbsrecht (insbesondere im Zusammenhang mit angeblichen Wettbewerbsverstößen auf eBay, Amazon oder in einem Webshop)
– urheberrechtliche Abmahnung (Vertretung von Abgemahnten, denen vorgeworfen wird, etwa fremde Bilder, Texte, Musik oder Software im Internet verwendet zu haben)
– Markenrecht (Vertretung von Abgemahnten, Markenrecherche, Markenanmeldung)
– “Abofallen” im Internet
– negative Bewertungen auf eBay
– Kooperationsverträge zwischen IT-Unternehmen
– Namensrecht
– und vieles mehr
Es handelt sich bei der Liste natürlich um keine abschließende Aufzählung.
Sollten Sie Fragen zum IT-Recht im weiten Sinn haben, bieten wir Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch mit unseren Anwälten.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter der Nummer 06332 48150 oder 0681 96591680!