Ab dem 30. März 2012 droht wieder eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
An diesem Datum treten neue Regelungen zur Energie-Kennzeichnung im Onlinehandel in Kraft.
Für Elektronik-Händler heißt es daher: Aufpassen!
Bei vier Gerätegruppen gelten demnächst neue Regelungen zur Kennzeichnung von Elektrogeräten im Internet. Eine Nicht- bzw. Falschbezeichnung kann zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen und stellt außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Vorgaben sind einem komplizierten Geflecht von EU-Verordnungen und EU-Richtlinien zu entnehmen.
Folgende Geräte sind von den Änderungen betroffen:
- Fernsehgeräte – Verordnung (EU) Nr. 1062/2010; ab 30.03.2012
- Kühlgeräte – Verordnung (EU) Nr. 1060/2010; ab 30.03.2012
- Waschmaschinen – Verordnung (EU) Nr. 1061/2010; ab 20.04.2012
- Geschirrspüler – Verordnung (EU) Nr. 1059/2010; ab 30.04.2012
Bei folgenden Geräten bleiben die alten Regelungen erhalten:
- Wäschetrockner – RL 95/13/EG
- Lampen – RL 98/11/EG
- Elektrobacköfen – RL 2002/40/EG
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