Zwar handelt es sich hierbei im Wesentlichen um Herstellerpflichten, diese hat jedoch auch der Händler umzusetzen. Für den Onlinehandel ergeben sich ebenfalls neue Pflichten, über die wir Sie in unserem neuen eBook (Pdf)
“Lebensmittelkennzeichnung im Online-Handel – Ein Praxisleitfaden”
informieren.
Es enhält zahlreiche Hinweise und praktische Tipps zur Umsetzung der komplizierten und umfassenden Pflichten im Lebensmittelhandel. Sie erhalten es als Händler bei uns für nur 29,90 EUR (zzgl. Mwst.).
Hier eine Inhaltsübersicht
I. ANGABEN NACH DER LEBENSMITTELINFORMATIONS-VERORDNUNG (LMIV)
1. ALLGEMEINE ANGABEPFLICHTEN
VERPFLICHTENDE ANGABEN (GRUNDSÄTZE) 2 AUSNAHME IM ONLINEHANDEL: KEIN MINDESTHALTBARKEITS- ODER VERBRAUCHSDATUM!
ART UND WEISE DER INFORMATION IM ONLINEHANDEL
2. PRODUKTSPEZIFISCHE ANGABEPFLICHTEN (EINZELHEITEN)
A) ALLERGENE
B) HERKUNFTSNACHWEIS FÜR FRISCHFLEISCH AB 1. APRIL 2015
C) BRENNWERT UND NÄHRWERTANGABEN AB 13. DEZEMBER 2016
D) ANGABE DES URSPRUNGSLANDS ODER DES HERKUNFTSORTS (AUßER FLEISCH)
E) VORSCHRIFTEN FÜR NICHT VORVERPACKTE LEBENSMITTEL
F) LEBENSMITTEL, DEREN KENNZEICHNUNG EINE ODER MEHRERE ZUSÄTZLICHE ANGABEN ENTHALTEN MUSS
G) BEZEICHNUNG DES LEBENSMITTELS UND SPEZIELLE ZUSÄTZLICHE ANGABEN
3. PRODUKTSPEZIFISCHE AUSNAHMEN (EINZELHEITEN)
A) LEBENSMITTEL, DIE VON DER VERPFLICHTENDEN NÄHRWERTDEKLARATION AUSGENOMMEN SIND
B) LEBENSMITTEL, DIE VON EINEM VERPFLICHTENDEN ZUTATENVERZEICHNIS AUSGENOMMEN SIND
C) AUSNAHMEN FÜR KLEINVERPACKUNGEN
4. GELTUNG DER LMIV UND ÜBERGANGSFRISTEN
II. ANGABEN NACH DER FERTIGPACKUNGSVERORDNUNG
III. WICHTIG: ANGABEN ZU ZUSATZSTOFFEN
Interesse?
Dann füllen Sie einfach das folgende Formular aus: