Die Abkürzung it-Recht steht für den etwas sperrigen Begriff des Informationstechnologierechts.
Hierunter wird das Vertragsrecht der Informationstechnologien (Softwareverträge, Providerverträge, Hostingverträge usw. ), das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (e-Commerce), das Domainrecht, das Immaterialgüterrecht (v.a. Urheber-, Marken– und Patentrecht), der Datenschutz, die öffentliche Vergabe im it-Sektor und Telekommunikationsverträgen zusammen gefasst. Die Bereiche sind nicht abschließend aufgezählt und lassen sich noch weiter untergliedern. An dieser Stelle soll nur ein erster Überblick gegeben werden.