Posts tagged ‘Wettbewerbsrecht’

Canon Deutschland GmbH lässt Abmahnung gegen ebay-Händler aussprechen

Wir haben Kenntnis genommen von einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht, die im Namen der Canon Deutschland GmbH ausgesprochen wurde. Davon betroffen ist ein Händler auf der Online-Plattform ebay.

Zur Beanstandung stehen unlautere Angaben bezüglich des Lieferumfanges einer Digital-Kamera. Originales Zubehör soll gegen billigere Produkte ausgetauscht worden sein.

Der Gegenstandswert beträgt 100.000 €.

WURDEN AUCH SIE MIT EINER ABMAHNUNG KONFRONTIERT ?

Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung einer “modifizierten Unterlassungserklärung” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie Ihre Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für von einer Abmahnung Betroffene.

Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für einen kostenlosen* Erstkontakt.

Wir informieren Sie darin gerne über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die geeignete Strategie gegen eine Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 06332 48150

[* Mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters. Eine individuelle Rechtsberatung findet im Rahmen des Erstgesprächs nicht statt.]

 

Ostsee Pension Grömitz lässt wettbewerbswidrige Preisangaben abmahnen

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der Ostsee Pension Grömitz.

Beanstandet werden vermeintlich unvollständige Preis-Angaben im Zuge der Vermietung eines Ferienhauses via Internet.

WURDEN AUCH SIE OPFER EINER SOLCHEN ABMAHNUNG ?

Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung einer “modifizierten Unterlassungserklärung” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie Ihre Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für von einer Abmahnung Betroffene.

Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für einen kostenlosen* Erstkontakt.

Wir informieren Sie darin gerne über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die geeignete Strategie gegen eine Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 06332 48150

[* Mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters. Eine individuelle Rechtsberatung findet im Rahmen des Erstgesprächs nicht statt.]

 

Abmahnung gegen ebay-Händler im Auftrag des Herrn Oliver Heilmann

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler im Namen des Herrn Oliver Heilmann Kenntnis erlangt.

Beanstandet werden sowohl eine fehlende Rückgabe- bzw. Widerrufsbelehrung als auch mangelhafte Informationen zum Kaufvertrag.

WURDEN AUCH SIE OPFER EINER SOLCHEN ABMAHNUNG ?

Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung einer “modifizierten Unterlassungserklärung” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie Ihre Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für von einer Abmahnung Betroffene.

Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für einen kostenlosen* Erstkontakt.

Wir informieren Sie darin gerne über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die geeignete Strategie gegen eine Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 06332 48150

[* Mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters. Eine individuelle Rechtsberatung findet im Rahmen des Erstgesprächs nicht statt.]

 

Artikel zur Abzocke der Abmahner auf SpiegelOnline

Originally posted 2010-06-10 07:55:01. Republished by Blog Post Promoter

Heute (10.06.2010) wurde auf Spiegel Online ein Artikel des Journalisten Jürgen Oeder, AFP, veröffentlicht, der die – oftmals abzockerische – Vorgehensweise der Abmahner auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts beschreibt.

Von der fachlichen Seite hat Herr Rechtsanwalt Alexander Schupp, Küttner Rechtsanwälte / it-recht-deutschland, Herrn Oeder beratend zur Seite gestanden.

Die Abmahner haben immer häufiger auch Privatleute als Hobbyhändler im Visier, die etwa über die Auktionsplattform eBay Waren anbieten und verkaufen. Hierbei ist darauf zu achten, dass schon ab einer Zahl von 30 Verkäufen pro Monat der Status eines gewerblichen Händlers erreicht werden kann.

Sofern dies angenommen werden kann, haben die Betroffenen weitreichende Belehrungs- und Informationspfichten umzusetzen, um nicht Gefahr zu laufen, in das Visier von Abmahnern zu geraten.

Erstaunlich ist insbesondere, wie in manchen Fällen – offensichtlich mit der Beratung einiger Kollegen – künstlich Mitbewerber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) “geschaffen” werden, um anschließend in deren Namen Abmahnungen versenden zu könnnen.

Weitere Artikel über uns finden Sie unter:

http://computer.t-online.de/ebay-anwaelte-ueberziehen-private-haendler-mit-abmahnungen/id_41928658/index

http://www.abendblatt.de/wirtschaft/verbrauchertipps/article1527055/Wenn-der-Hobby-Handel-im-Internet-zum-Albtraum-wird.html

http://www.rp-online.de/digitale/internet/So-tappen-Hobby-Haendler-in-die-Ebay-Falle_aid_867417.html

http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Abmahnhaie-wittern-Geschaefte-article914985.html

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article7982960/Abmahnhaie-attackieren-Hobby-Haendler-bei-Ebay.html

http://www.morgenpost.de/web-wissen/web-technik/article1322767/Abmahnhaie-attackieren-Hobby-Haendler-bei-Ebay.html