Posts tagged ‘U + C’

Multi Media Verlag GmbH (MMV) lässt durch U + C Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße abmahnen

 

Die U+C Rechtsanwälte (Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) mahnen derzeit im Namen der Multi Media Verlag GmbH (MMV) Urheberrechtsverletzungen als Folge der unerlaubten Verbreitung des Filmwerkes Schlampen Parade 27 durch sogenanntes “Filesharing” in Online-”Tauschbörsen” ab.

Falls Sie abgemahnt wurden, dann fordert man von Ihnen die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 650 €.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft! Nichts bezahlen!

Die der Abmahnung beigefügte, von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende nachteilige Konsequenzen haben.

Des Weiteren sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Das Ignorieren des Abmahnschreibens bringt Sie in größere Schwierigkeiten: Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für “Opfer” einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Bereich des Urheberrechts haben wir bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen* Informationstelefonates.

Wir unterrichten Sie darin über unsere Erfahrungen mit der Kanzlei U + C Rechtsanwälte sowie die richtige Strategie im Umgang mit Ihrer Abmahnung.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich an: 0681 96591680
[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

Film “Burned with desire” Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

 

Die U+C Rechtsanwälte (Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) mahnen gerade im Namen der Firma DigiProtect Urheberrechtsverletzungen als Folge der unerlaubten Verbreitung des Filmwerkes Burned with desire durch sogenanntes “Filesharing” in Online-”Tauschbörsen” ab.

Falls Sie abgemahnt wurden, dann fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 340 €.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Die der Abmahnung beigefügte, von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende nachteilige Konsequenzen haben.

Des Weiteren sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Das Ignorieren des Abmahnschreibens bringt Sie in größere Schwierigkeiten: Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für “Opfer” einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Bereich des Urheberrechts haben wir bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen* Informationstelefonats.

Wir unterrichten Sie darin über unsere Erfahrungen mit der Kanzlei U + C Rechtsanwälte sowie die richtige Strategie im Umgang mit Ihrer Abmahnung.

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[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

Filmwerk “Flexible Beauty” Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

 

Die U+C Rechtsanwälte (Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) mahnen gerade im Namen der Firma Malibu Media Urheberrechtsverletzungen als Folge der unerlaubten Verbreitung des Filmwerkes Flexible Beauty durch sogenanntes “Filesharing” in “Online-Tauschbörsen” ab.

Falls Sie abgemahnt wurden, dann fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 650 €.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Die der Abmahnung beigefügte, von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende nachteilige Konsequenzen haben. Des Weiteren sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Das Ignorieren des Abmahnschreibens bringt Sie in größere Schwierigkeiten: Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für “Opfer” einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Bereich des Urheberrechts haben wir bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

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Wir unterrichten Sie darin über unsere Erfahrungen mit der Kanzlei U + C Rechtsanwälte sowie die richtige Strategie im Umgang mit Abmahnungen.

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[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

MMV Multi Media Verlag lässt durch U+C Rechtsanwälte Verletzungen des Urheberrechtes an dem Filmwerk Dark Room 7 abmahnen

Die U+C Rechtsanwälte (Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) mahnen im Namen des MMV Multi Media Verlags Urheberrechtsverletzungen als Folge der unerlaubten Verbreitung des Filmwerks Dark Room 7 durch sogenanntes “Filesharing” in “Online-Tauschbörsen” ab.

Falls Sie abgemahnt wurden, dann fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Die der Abmahnung beigefügte, von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende nachteilige Konsequenzen haben. Des Weiteren sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Das Ignorieren des Abmahnschreibens bringt Sie in größere Schwierigkeiten: Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere Kosten.

Anwaltliche Hilfe ist daher der vernünftigste Weg im Falle einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Bereich des Urheberrechts haben wir bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen* Informationstelefonats. Wir unterrichten Sie darin über unsere Erfahrungen mit der Kanzlei U + C Rechtsanwälte sowie die richtige Strategie im Umgang mit Abmahnungen.

Rufen Sie an: 06 81 / 96 59 16 80
[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

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