Posts tagged ‘Tauschbörse’

Filmwerk “Scary Movie 5″ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt zurzeit im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH Urheberrechtsverstöße durch unerlaubtes “Filesharing” in Online-Tauschbörsen gegen das Film-Werk Scary Movie 5 ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien.

Auch Sie wurden abgemahnt?

Jetzt fordert man von Ihnen die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und zahlen Sie der Gegnerseite nichts!

Eine der Abmahnung beigefügte und ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende nachteilige Konsequenzen haben. Darüber hinaus sollte auf die Verwendung “modifizierter” Unterlassungserklärungen aus dem Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie bloß in größere Schwierigkeiten bringen. Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und höhere Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Lösungsweg im Falle einer Abmahnung. Wir haben schon unzähligen von Abmahnungen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen* Informationstelefonates. Wir klären Sie darin über unsere reichhaltigen Erfahrungen mit den Waldorf Frommer Rechtsanwälten sowie die richtige Strategie im Umgang mit Abmahnungen auf.

Rufen Sie unverbindlich an: 069 175377830

[* Mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters. Eine individuelle Rechtsberatung findet im Rahmen des Erstgesprächs nicht statt.]

Matthew Tasa lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Song “Danced into the moonlight” abmahnen

Die Rechtsanwaltsgesellschaft WeSaveYourCopyrights mahnt zurzeit i. A. des Herrn Matthew Tasa Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes Filesharing in Online-Tauschbörsen an dem Musiktitel Danced into the moonlight der Formation Dream Dance Alliance ab.

Die Vorgehensweise der Kanzlei WeSaveYourCopyrights entspricht dabei im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Auch Sie sind abgemahnt worden?

Dann fordert man von Ihnen die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Die der Abmahnung beigefügte, bereits ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt unterzeichnen; ihr Inhalt ist für Sie meistens nachteilig ausgestaltet.

Außerdem sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus unseriösen Quellen im Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Das Ignorieren einer Abmahnung könnte zu weiteren Problemen führen. In der Konsequenz drohen etwa eine gerichtliche einstweilige Verfügung sowie zusätzliche Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Weg im Fall einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Urheberrecht haben wir bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Informationstelefonat.

Wir klären Sie darin über unsere Erfahrungen in Bezug auf die Tätigkeit der Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights auf und erläutern Ihnen unsere Strategie im Umgang mit urheberrechtlichen Abmahnungen.

Gerne helfen wir Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen.

Rufen Sie unverbindlich an, z. B. unter folgender Telefonnummer: 0681 96591680

[* Mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters. Eine individuelle Rechtsberatung findet im Rahmen des Erstgesprächs nicht statt.]

 

Serie “Homeland” Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München spricht derzeit Abmahnungen im Namen der Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße durch sogenanntes “Filesharing” in Online-Tauschbörsen aus. Es geht um verschiedene Folgen aus der 1. Staffel der US-amerikanischen Serie Homeland.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Auch Sie sind abgemahnt worden?

Dann fordert man von Ihnen die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Die der Abmahnung beigefügte, bereits ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt unterzeichnen; ihr Inhalt ist für Sie meistens nachteilig ausgestaltet.

Außerdem sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus unseriösen Quellen im Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Das Ignorieren einer Abmahnung könnte zu weiteren Problemen führen. In der Konsequenz drohen etwa eine gerichtliche einstweilige Verfügung sowie zusätzliche Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Weg im Fall einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Urheberrecht haben wir bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Informationstelefonat.

Wir klären Sie darin über unsere Erfahrungen in Bezug auf die Tätigkeit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf und erläutern Ihnen unsere Strategie im Umgang mit einer urheberrechtlichen Abmahnung.

Gerne helfen wir Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen.

Rufen Sie unverbindlich an unter folgender Telefonnummer: 0681 96591680

 

[* Mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters. Eine individuelle Rechtsberatung findet im Rahmen des Erstgesprächs nicht statt.]

 

Film “TeenieVision – Wild Country Babes” Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mit Sitz in Augsburg sprechen derzeit Abmahnungen im Namen der DBM Video Vertrieb GmbH wegen Urheberrechtsverstößen durch “Filesharing” in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk TeenieVision – Wild Country Babes aus.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller entspricht dabei im Wesentlichen der anderer Abmahner.

Sie wurden abgemahnt?

Jetzt fordert man von Ihnen die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft! Zahlen Sie vorerst nichts an die Gegenseite!

Eine der Abmahnung beigefügte und ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende nachteilige Konsequenzen haben. Darüber hinaus sollte auf die Verwendung “modifizierter” Unterlassungserklärungen aus dem Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie bloß in größere Schwierigkeiten bringen. Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und höhere Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Lösungsweg im Falle einer Abmahnung. Wir haben schon unzähligen von Abmahnungen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen* Informationstelefonates. Wir klären Sie darin über unsere Erfahrungen mit den Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälten sowie die richtige Strategie im Umgang mit Ihrer Abmahnung auf.

Rufen Sie unverbindlich an: 069 175377830

[* Mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters. Eine individuelle Rechtsberatung findet im Rahmen des Erstgesprächs nicht statt.]