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Film “Silver Linings” Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen durch Kanzlei Sasse & Partner

Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnt zurzeit die unerlaubte Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes Silver Linings (Original-Titel: “Silver Linings Playbook“) infolge sogenannten Filesharings in Online-Tauschbörsen ab.

Auftraggeber der Abmahnschreiben ist die Senator Film Verleih GmbH. Die erfolgreiche Tragikomödie aus den Vereinigten Staaten erschien im Jahre 2012; Regie führte David O. Russell.

Sie wurden abgemahnt?

Nun fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 800 €.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende nachteilige Konsequenzen haben.

Darüber hinaus sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie bloß in größere Schwierigkeiten bringen: Es drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere hohe Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Lösungsweg für “Opfer” einer Abmahnung. 

Wir sind im Urheberrecht versiert und haben bereits zahlreichen von “Filesharing”-Abmahnungen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen* Informationstelefonates.

Wir unterrichten Sie darin über unsere Erfahrungen mit der Kanzlei Sasse & Partner sowie die richtige Strategie im Umgang mit Ihrer Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 06332 / 48150

[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

Filmwerk “Killer Joe” Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnt derzeit im Namen der WVG Medien GmbH Urheberrechtsverletzungen infolge der illegalen Verbreitung des Filmwerkes Killer Joe durch Filesharing in sogenannten Online-”Tauschbörsen” ab.

Sie wurden abgemahnt?

Nun fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende nachteilige Konsequenzen haben.

Darüber hinaus sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie bloß in größere Schwierigkeiten bringen: Es drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere hohe Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Lösungsweg für “Opfer” einer Abmahnung. 

Wir sind im Urheberrecht versiert und haben bereits zahlreichen von “Filesharing”-Abmahnungen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen* Informationstelefonates.

Wir unterrichten Sie darin über unsere Erfahrungen mit der Kanzlei Sasse & Partner sowie die richtige Strategie im Umgang mit Ihrer Abmahnung.

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[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

Film “The Expendables 2″ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnt derzeit im Namen der Splendid Film GmbH Urheberrechtsverletzungen infolge der illegalen Verbreitung des Filmwerkes The Expendables 2 durch Filesharing in sogenannten Online-”Tauschbörsen” ab.

Sie wurden abgemahnt?

Nun fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 800 €.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende nachteilige Konsequenzen haben.

Darüber hinaus sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie bloß in größere Schwierigkeiten bringen: Es drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere hohe Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Lösungsweg für “Opfer” einer Abmahnung. 

Wir sind im Urheberrecht versiert und haben bereits zahlreichen von “Filesharing”-Abmahnungen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

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Wir unterrichten Sie darin über unsere Erfahrungen mit der Kanzlei Sasse & Partner sowie die richtige Strategie im Umgang mit Ihrer Abmahnung.

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[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

Splendid Film GmbH lässt durch Kanzlei Sasse & Partner Urheberrechtsverstöße abmahnen

Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnt derzeit im Namen der Splendid Film GmbH Urheberrechtsverletzungen infolge der illegalen Verbreitung des Filmwerkes Stolen durch Filesharing in sogenannten Online-”Tauschbörsen” ab.

Sie wurden abgemahnt?

Nun fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 800 €.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende nachteilige Konsequenzen haben.

Darüber hinaus sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie bloß in größere Schwierigkeiten bringen: Es drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere hohe Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Lösungsweg für “Opfer” einer Abmahnung. 

Wir sind im Urheberrecht versiert und haben bereits zahlreichen von “Filesharing”-Abmahnungen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

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Wir unterrichten Sie darin über unsere Erfahrungen mit der Kanzlei Sasse & Partner sowie die richtige Strategie im Umgang mit Ihrer Abmahnung.

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