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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Anwaltskanzlei Haase & Poppe im Namen der Herren Giuseppe Trombetta und Christian Poppe

Wir haben Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Haase & Poppe mit Sitz in Göttingen im Namen der Herren Christian Poppe und Giuseppe Trombetta.

Die betreffende Onlinehandelsplattform ist eBay im Bereich B2C.

Beanstandet wird die mangelhafte Angabe des Grundpreises beim Lederbalsam-Vertrieb.

Von dem Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 4.500 €.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen. Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter” Unterlassungserklärungen aus dem Internet besser abgesehen werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Anwaltliche Hilfe ist der vernünftigste Weg im Falle einer Abmahnung. Wir sind im Wettbewerbsrecht versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Erstgespräch. Wir informieren Sie darin über unsere Erfahrungen und klären Sie über die passende Strategie im Umgang mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auf.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 069 / 175377 – 830
[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

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Rechtsanwälte Haase und Poppe mahnen im Auftrag der Bruno Ludwig GmbH Wettbewerbsverstöße ab

Verfasst 21.08.2012 von
Kategorien: Abmahnung

Wir haben davon Kenntnis erlangt, dass die Rechtsanwälte Haase und Poppe im Namen der Bruno Ludwig GmbH eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lässt.

Grund der Beanstandung ist eine Verletzung der Preisangabenverordnung (PAngV) auf der Handelsplattform eBay. Der Grundpreis soll nicht in der Nähe des Endpreises ausgewiesen worden sein.

Von dem Abgemahnten werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsanwaltskosten verlangt. Der Gegenstandswert soll angeblich bei 20.000 € liegen.

Gerade auf der Handelsplattform eBay ist es besonders kompliziert, alle erforderlichen wettbewerbsrechtlichen Ansprüche zu erfüllen. Insbesondere sieht eBay die Angabe eines Grundpreises nicht vor, sodass diese Angabe schwer „unterzubringen“ ist. Fehler in diesem Bereich sind somit nur menschlich.

Auch diese Abmahnung wird unserer Überzeugung nach mal wieder nicht die Einzige bleiben…

Einen dringenden Ratschlag möchten wir allen Betroffenen daher geben:

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Denn nur ein weiterer –  auch versehentlicher -  Verstoß gegen die Erklärung  reicht aus und schon ist die Vertragsstrafe fällig.

Deshalb: Lassen Sie sich hier beraten, ob eine Unterlassungserklärung bei diesem Risiko die richtige Entscheidung darstellt.

Wir halten es jetzt für besonders wichtig, dass möglichst jeder Abgemahnte seinen Fall entweder öffentlich macht oder aber ihn den anderen Betroffenen mitteilt, sodass Art und Umfang der Abmahnungen ggfs. auch vor Gericht bewiesen werden können. Hieran scheitert oft der Einwand des Rechtsmissbrauchs, so dass hier möglichst alle – im eigenen Interesse – an einem gemeinsamen Strang ziehen sollten.

Denn ein gewichtiges Indiz für Rechtsmissbrauch ist insbesondere das Vorliegen eines Missverhältnisses zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes (vgl. nur OLG Hamm, st. Rspr. seit Urt. v. 01.04.2008, Az. 4 U 10/08).

Wenn es also den Abgemahnten gelingt, eine hohe Zahl von Abmahnungen in kurzer Zeit zu beweisen, ist dies ein entscheidendes Argument für Rechtsmissbrauch.

In Fällen, in welchen genügend Informationen zum Abmahner zusammengetragen werden konnten, war es uns in den meisten Fällen möglich, die Gerichte davon überzeugen, dass sachfremde Motive der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs zugrundelagen.

Ein aktuelles und inzwischen rechtskräftiges Urteil des LG Koblenz stellen wir hier zum Download bereit (einfach auf das Bild links klicken).

Wie in der Vergangenheit bereits häufiger, bieten wir auch in diesem Fall an, Abmahnungen zentral entgegenzunehmen und zur Information anderer Betroffener kostenlos zu verwahren.

Hierbei kann jeder Betroffene selbst entscheiden, ob seine Abmahnung offen, anonymisiert oder gar nicht zur Vorlage bei Gericht verwendet werden darf. Wir sind insoweit – auch ohne unsere Beauftragung – an unsere anwaltliche Schweigepflicht gebunden, so dass ein vertraulicher Umgang mit den uns zugesandten Daten sichergestellt ist.

Und so geht es:

1. Per Fax:

Faxen Sie Ihre Abmahnung an folgende Faxnummer: 069 – 17 53 77 83 – 9

Schreiben Sie dazu: “z.Hd. RA Schupp” und zusätzlich, wie wir damit umgehen sollen (keine Weitergabe/anonymisierte Weitergabe/freie Weitergabe)

2. Per Mail:

Scannen Sie Ihre Abmahnung ein und schicken Sie sie (z.B. als pdf-Dokument) an folgende Mailadresse: schupp[ät]it-recht-deutschland.de, schreiben Sie auch hier im “Betreff:” dazu, wie wir damit umgehen sollen (keine Weitergabe/anonymisierte Weitergabe/freie Weitergabe).

Dieser Service ist kostenfrei und nicht abhängig von unserer Beauftragung, insbesondere stehen wir allen Betroffenen und selbstverständlich auch deren Rechtsanwälten für einen unverbindlichen und kostenfreien* Gedanken- und Informationsaustausch zur Verfügung.

Nutzen Sie unser Angebot einer kostenfreien* Strategiebesprechung.

Rufen Sie an: 069 / 175377 – 830

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Alexander Schupp


Hinweis: Sollten Sie Anwaltsschreiben öffentlich machen wollen, so ist dies grundsätzlich zulässig, so lange der abmahnende Rechtsanwalt dadurch nicht unberechtigterweise verunglimpft wird und keine deutlich über dem Durchschnitt liegende schöpferischen Ausführungen vorliegen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 17.04.1986 – I ZR 213/83). Im übrigen ist die Wiedergabe von solchen Schriftsätzen in einem kommentierenden Zusammenhang auch regelmäßig von der Meinungsfreiheit gedeckt (so aktuell: BVerfG, Beschluss vom 18.02.2010, Az. 1 BvR 2477/08).

Also: Keine Scheu beim Veröffentlichen von Abmahnungen, gerade dann, wenn Sie auf die Informationen anderer bei der Bewertung der Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit angewiesen sind – vergessen Sie nicht: In einem Gerichtsverfahren tragen Sie zu dieser Frage die Beweislast!

Wenn Sie sich vor negativen Konsequenzen fürchten, übernehmen auch wir dies gerne – kostenfrei – für Sie.

 

*mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag des Herrn Christian Poppe durch Kanzlei Haase & Poppe

Wir haben Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Haase & Poppe mit Sitz in Göttingen im Namen des Herrn Christian Poppe.

Beanstandet wird ein Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung (PAngV) durch fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Kabeln.

Von dem Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert. Der Gegenstandswert beträgt angeblich 5.200 €.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen. Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter” Unterlassungserklärungen aus dem Internet besser abgesehen werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Anwaltliche Hilfe ist der vernünftigste Weg im Falle einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Wettbewerbsrecht stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Erstgespräch. Wir informieren Sie darin über unsere Erfahrungen und klären Sie über die passende Strategie im Umgang mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auf.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 069 / 175377 – 830
[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

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Abmahnung wegen fehlerhafter Grundpreisangaben durch Anwaltskanzlei Haase & Poppe für die Bruno Ludwig GmbH

Wir haben Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Haase & Poppe mit Sitz in Göttingen im Namen der Bruno Ludwig GmbH, Geinhäuser Tal 19, 63639 Lohrhaupten.

Die betreffende Onlinehandelsplattform ist eBay im Bereich B2C.

Beanstandet wird die fehlerhafte Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Autolacken und Farben.

Von dem Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert. Der Gegenstandswert ist mit 20.000 EUR beziffert.

Untererschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie – gerade im besonders fehleranfälligen Bereich der Grundpreisangeaben – keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu erheblichen vertragsstraferisiken führen! Insbesondere sollte von der Verwendung “modifizierter” Unterlassungserklärungen aus dem Internet besser abgesehen werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Anwaltliche Hilfe ist der vernünftigste Weg im Falle einer Abmahnung. Wir sind im Wettbewerbsrecht erfahren und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Erstgespräch. Wir informieren Sie darin über unsere Erfahrungen und klären Sie über die passende Strategie im Umgang mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auf.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 069 / 175377 – 830
[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

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