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Abmahnung gegen ebay-Händler im Auftrag des Herrn Oliver Heilmann

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler im Namen des Herrn Oliver Heilmann Kenntnis erlangt.

Beanstandet werden sowohl eine fehlende Rückgabe- bzw. Widerrufsbelehrung als auch mangelhafte Informationen zum Kaufvertrag.

WURDEN AUCH SIE OPFER EINER SOLCHEN ABMAHNUNG ?

Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung einer “modifizierten Unterlassungserklärung” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie Ihre Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für von einer Abmahnung Betroffene.

Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für einen kostenlosen* Erstkontakt.

Wir informieren Sie darin gerne über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die geeignete Strategie gegen Ihre Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 06332 48150

[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

Artikel zur Abzocke der Abmahner auf SpiegelOnline

Verfasst 16.05.2013 von
Kategorien: Allgemein

Heute (10.06.2010) wurde auf Spiegel Online ein Artikel des Journalisten Jürgen Oeder, AFP, veröffentlicht, der die – oftmals abzockerische – Vorgehensweise der Abmahner auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts beschreibt.

Von der fachlichen Seite hat Herr Rechtsanwalt Alexander Schupp, Küttner Rechtsanwälte / it-recht-deutschland, Herrn Oeder beratend zur Seite gestanden.

Die Abmahner haben immer häufiger auch Privatleute als Hobbyhändler im Visier, die etwa über die Auktionsplattform eBay Waren anbieten und verkaufen. Hierbei ist darauf zu achten, dass schon ab einer Zahl von 30 Verkäufen pro Monat der Status eines gewerblichen Händlers erreicht werden kann.

Sofern dies angenommen werden kann, haben die Betroffenen weitreichende Belehrungs- und Informationspfichten umzusetzen, um nicht Gefahr zu laufen, in das Visier von Abmahnern zu geraten.

Erstaunlich ist insbesondere, wie in manchen Fällen – offensichtlich mit der Beratung einiger Kollegen – künstlich Mitbewerber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) “geschaffen” werden, um anschließend in deren Namen Abmahnungen versenden zu könnnen.

Weitere Artikel über uns finden Sie unter:

http://computer.t-online.de/ebay-anwaelte-ueberziehen-private-haendler-mit-abmahnungen/id_41928658/index

http://www.abendblatt.de/wirtschaft/verbrauchertipps/article1527055/Wenn-der-Hobby-Handel-im-Internet-zum-Albtraum-wird.html

http://www.rp-online.de/digitale/internet/So-tappen-Hobby-Haendler-in-die-Ebay-Falle_aid_867417.html

http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Abmahnhaie-wittern-Geschaefte-article914985.html

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article7982960/Abmahnhaie-attackieren-Hobby-Haendler-bei-Ebay.html

http://www.morgenpost.de/web-wissen/web-technik/article1322767/Abmahnhaie-attackieren-Hobby-Haendler-bei-Ebay.html

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VSM Deutschland GmbH lässt fehlerhafte Angaben in ebay-Angebot wettbewerbsrechtlich ahnden

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler im Namen der VSM Deutschland GmbH mit Sitz in Karlsruhe Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird neben der Verwendung einer ungültigen Version der Widerrufsbelehrung auch die Nutzung unzulässiger Klauseln in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 40.000 €.

Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie Ihre Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für “Opfer” einer Abmahnung.

Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Erstgespräch.

Wir informieren Sie darin gerne über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die geeignete Strategie gegen Ihre Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 069 175377830

[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA lässt wettbewerbs- und markenrechtliche Abmahnung wegen unerlaubten Ticket-Verkaufes aussprechen

Uns liegt eine marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Becker & Haumann Partnerschaftsgesellschaft / Rechtsanwälte im Namen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA vor.

Gerügt wird ein angeblicher Verstoß gegen die “Allgemeinen Ticketbedingungen” (ATGB) des BVB infolge des unerlaubten Ticket-Verkaufes auf der Onlinehandel-Plattform ebay. Außerdem wird eine Verletzung der Markenrechte des Vereins beanstandet, die durch unautorisierte Abbildung des Vereinslogos aufgetreten sein soll.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!

Eine der Abmahnung eventuell beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie Ihre Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für “Opfer” einer Abmahnung.

Wir sind in den Bereichen des Marken- und Wettbewerbsrechtes sehr versiert und stehen Ihnen daher gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Erstgespräch.

Wir informieren Sie darin gerne über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die geeignete Strategie gegen Ihre Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 06332 48150

[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]