Posts tagged ‘Amazon’

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen von Tanno Tiarks – The Trading Company GmbH

Wir wurden in Kenntnis gesetzt über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der Tanno Tiarks – The Trading Company GmbH gegen einen Online-Händler (Bereich “B2C”) auf der bekannten Plattform / dem populären Versandhaus Amazon.

Gerügt wird zum einen die Angabe einer unangemessenen Lieferfrist, zum anderen die Nennung einer nicht näher bestimmten Lieferzeit.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie Ihre Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für “Opfer” einer Abmahnung.

Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Erstgespräch.

Wir informieren Sie darin über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die geeignete Strategie gegen eine Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 069 175377830

[* Mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters. Eine individuelle Rechtsberatung findet im Rahmen des Erstgesprächs nicht statt.]

 

Marken- und firmenrechtliche Abmahnung im Namen der RAL gGmbH durch SBR Rechtsanwälte

Unserer Kanzlei liegt aktuell eine Abmahnung der SBR Schuster Berger Bahr Ahrens Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit Standorten in Düsseldorf und Hamburg vor.

Sie wurde ausgesprochen namens und in Vollmacht der RAL gemeinnützige GmbH aus Sankt Augustin. Hierbei handelt es sich um eine Firma, die schon seit 1927 im Bereich von Farben aktiv ist.

Dem Abgemahnten, einem u. a. auf der Plattform Amazon tätigen Online-Händler, wird ein Verstoß gegen die Markenrechte an der geschützten Marke “RAL” vorgeworfen. Dieser soll zustande gekommen sein durch unerlaubte Werbung mit der Bezeichnung “RAL” beim Verkauf von Farbton-Karten.

Außerdem wird ihm eine angebliche Verletzung der Firmenrechte der RAL gGmbH zur Last gelegt.

Des Weiteren sieht sich der Abgemahnte der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgesetzt. Er soll überdies entstandene Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 2.667,60 € zzgl. MwSt. und Auslagen begleichen.

Es wird ein recht hoher Gegenstandswert von 250.000 € zugrunde gelegt.

Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie Ihre Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für “Opfer” einer Abmahnung.

Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Erstgespräch.

Wir informieren Sie darin über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die geeignete Strategie gegen eine Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 069 / 175377 – 830

[* Mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters. Eine individuelle Rechtsberatung findet im Rahmen des Erstgesprächs nicht statt.]

 

Herr Knut Harders lässt Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz auf Amazon abmahnen

Wir haben von einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) Kenntnis erlangt. Diese wurde über die Kampe, Wiedemann & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Neumünster im Namen des Herrn Knut Harders aus Tasdorf ausgesprochen.

Ein Händler auf der Online-Plattform Amazon soll eine DVD mit dem Filmtitel Bloody Murder 2 (FSK 18) ohne Altersüberprüfung bei der Auslieferung verkauft haben.

Wurden auch Sie abgemahnt?

Dann sind von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für “Opfer” einer Abmahnung.

Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Erstgespräch.

Wir informieren Sie darin über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die passende Strategie gegen eine Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 069 / 175377 – 830
[* Mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters. Eine individuelle Rechtsberatung findet im Rahmen des Erstgesprächs nicht statt.]

 

SCHÜTZ Neue Medien GmbH lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler durch die Rechtsanwälte Estel & Feise mit Sitz in Berlin im Namen der SCHÜTZ Neue Medien GmbH aus Munderkingen Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung in Bezug auf den Fristbeginn des Widerrufes.

Wurden auch Sie abgemahnt?

Dann sind von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, zahlen Sie vorerst nichts!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für “Opfer” einer Abmahnung.

Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Erstgespräch.

Wir informieren Sie darin über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die passende Strategie gegen eine Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 069 / 175377 – 830
[* Mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters. Eine individuelle Rechtsberatung findet im Rahmen des Erstgesprächs nicht statt.]