Posts tagged ‘Abmahner’

Abmahnung gegen ebay-Händler im Auftrag des Herrn Oliver Heilmann

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler im Namen des Herrn Oliver Heilmann Kenntnis erlangt.

Beanstandet werden sowohl eine fehlende Rückgabe- bzw. Widerrufsbelehrung als auch mangelhafte Informationen zum Kaufvertrag.

WURDEN AUCH SIE OPFER EINER SOLCHEN ABMAHNUNG ?

Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung einer “modifizierten Unterlassungserklärung” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie Ihre Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für von einer Abmahnung Betroffene.

Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für einen kostenlosen* Erstkontakt.

Wir informieren Sie darin gerne über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die geeignete Strategie gegen Ihre Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 06332 48150

[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

Artikel zur Abzocke der Abmahner auf SpiegelOnline

Verfasst 16.05.2013 von
Kategorien: Allgemein

Heute (10.06.2010) wurde auf Spiegel Online ein Artikel des Journalisten Jürgen Oeder, AFP, veröffentlicht, der die – oftmals abzockerische – Vorgehensweise der Abmahner auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts beschreibt.

Von der fachlichen Seite hat Herr Rechtsanwalt Alexander Schupp, Küttner Rechtsanwälte / it-recht-deutschland, Herrn Oeder beratend zur Seite gestanden.

Die Abmahner haben immer häufiger auch Privatleute als Hobbyhändler im Visier, die etwa über die Auktionsplattform eBay Waren anbieten und verkaufen. Hierbei ist darauf zu achten, dass schon ab einer Zahl von 30 Verkäufen pro Monat der Status eines gewerblichen Händlers erreicht werden kann.

Sofern dies angenommen werden kann, haben die Betroffenen weitreichende Belehrungs- und Informationspfichten umzusetzen, um nicht Gefahr zu laufen, in das Visier von Abmahnern zu geraten.

Erstaunlich ist insbesondere, wie in manchen Fällen – offensichtlich mit der Beratung einiger Kollegen – künstlich Mitbewerber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) “geschaffen” werden, um anschließend in deren Namen Abmahnungen versenden zu könnnen.

Weitere Artikel über uns finden Sie unter:

http://computer.t-online.de/ebay-anwaelte-ueberziehen-private-haendler-mit-abmahnungen/id_41928658/index

http://www.abendblatt.de/wirtschaft/verbrauchertipps/article1527055/Wenn-der-Hobby-Handel-im-Internet-zum-Albtraum-wird.html

http://www.rp-online.de/digitale/internet/So-tappen-Hobby-Haendler-in-die-Ebay-Falle_aid_867417.html

http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Abmahnhaie-wittern-Geschaefte-article914985.html

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article7982960/Abmahnhaie-attackieren-Hobby-Haendler-bei-Ebay.html

http://www.morgenpost.de/web-wissen/web-technik/article1322767/Abmahnhaie-attackieren-Hobby-Haendler-bei-Ebay.html

Republished by Blog Post Promoter

Rechtsverletzung an der Marke “CONTUR” i. A. der Europa Möbel-Verbund GmbH abgemahnt

Wir haben Kenntnis genommen von einer marken- und wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die im Auftrag der Europa Möbel-Verbund GmbH (EMV) ausgesprochen wurde.

Gerügt wird die vermeintliche Rechteverletzung an der Marke “CONTUR” infolge des Verkaufes verwechslungsfähiger Artikel.

WURDEN AUCH SIE OPFER EINER SOLCHEN ABMAHNUNG ?

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung einer “modifizierten Unterlassungserklärung” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie Ihre Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für von einer Abmahnung Betroffene.

Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Erstgespräch.

Wir informieren Sie darin gerne über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die geeignete Strategie gegen Ihre Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 06332 48150

[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

Portfolio Management GmbH spricht wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Portfolio Management GmbH (Geschäftsführer: Dr. Peter Dondl) mit Sitz in Neue Grünstraße 11, 10179 Berlin vor.

Das Abmahnschreiben erreichte unsere Mandantin am Freitag, 10. Mai 2013 mit dem Vorwurf eines angeblichen Verstoßes gegen die Impressumsvorschriften nach § 5 TMG (Telemediengesetz). Als auf kommerzielle Leistungen verweisende Betreiberin einer Facebook-Seite müsse sie nämlich ein Impressum bereitstellen.

Gefordert sind die Abgabe einer beiliegenden Erklärung und die Zahlung eines Vergleichsangebots in Höhe von 197,40 €.

Folgende Merkwürdigkeiten fallen bezüglich der Abmahnung auf: 1. Die Portfolio Management GmbH taucht gar nicht im Handelsregister auf. 2. Das suggerierte Wettbewerbsverhältnis ist völlig unklar und zweifelhaft. 3. Die Abmahnung kam zum Wochenende (10. Mai 2013) an mit Fristsetzung auf Montag, den 13. Mai 2013. Diese Frist ist viel zu kurz und setzt die Abgemahnte unter Druck.

WURDEN AUCH SIE OPFER EINER SOLCHEN ABMAHNUNG ?

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung einer “modifizierten Unterlassungserklärung” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie Ihre Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für von einer Abmahnung Betroffene.

Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Erstgespräch.

Wir informieren Sie darin gerne über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die geeignete Strategie gegen Ihre Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 06332 48150

[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]