Koch Media GmbH mahnt mich ab – Vorwurf: unwahre Berichterstattung über Abmahnungen zu PC-Spiel “Batman: Arkham Asylum” – Folgeberichterstattung/Richtigstellung

Alexander Schupp

Jetzt hat es auch mich “erwischt”: Im Rahmen unserer Berichterstattung über Abmahnungen haben wir (der Bericht war auf den 15.08.2012 datiert) folgendes berichtet:

“Die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann GbR versendet im Auftrag der Koch Media GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen infolge der unerlaubten Verbreitung geschützter Computerspiele in sogenannten „Online-Tauschbörsen“.

Gegenstand ausgesprochener Abmahnungen ist derzeit u. a. das PC-Spiel Batman: Arkham Asylum.”

Nun hat mich heute ein “freundlicher” Brief der Kollegen erreicht, wonach diese Darstellung insoweit unzutreffend sei, als letztmalig am 18. November 2010 eine solche Abmahnung erfolgt sei und ich deshalb

  • zur Unterlassung,
  • Auskunft,
  • Kostenersatz,
  • Schadensersatz und
  • Widerruf

verpflichtet sei.

Nun bin ich der Rechtsmeinung, dass eine Berichterstattung über Abmahnungen über einer Fírma, die unserer Kenntnis nach weiterhin Urheberrechtsverstöße über Tauschbörsen abmahnen lässt, keinen Eingriff in deren Rechte darstellt, selbst wenn es zutreffen würde, dass zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine Abmahnungen für das PC-Spiel Batman: Arkham Asylum mehr ausgesprochen wurden.

Denn Abmahnungen wirken, wie die meisten Betroffenen wissen, nicht selten Jahre nach, insbesondere ist Vorsicht geboten bei der Formulierung von Unterlassungserklärungen. Hier erreichen uns nicht selten Jahre nach dem Verstoß bzw. der Abmahnung noch Anfragen von Abgemahnten, sodass nach unserer Rechtsmeinung auch noch knapp zwei Jahre nach der letzten Abmahnung ein Informationsbedürfnis der Abgemahnten besteht.

Weiterhin ergibt sich aus der Formulierung “Gegenstand ausgesprochener Abmahnungen ist derzeit” meiner Meinung nach nicht zwingend, dass behauptet wird, die Abmahnungen seien aktuell ausgesprochen, sondern lediglich, dass Sie auch “derzeit” noch solche Abmahnungen existieren, die noch nicht abgeschlossen sind.

Auch hier entspricht es unserer Erfahrung, dass sich oft auch noch Jahre nach der Abmahnung der Streit darüber nicht erledigt hat, so dass der Aktualitätsbezug ebenfalls nicht fehlen dürfte.

Dennoch möchten wir, sofern es hier zu Missverständnissen kommen könnte oder gekommen ist, ausdrücklich klarstellen,

dass wir nicht behaupten wollten, wollen oder werden, dass die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann GbR im Auftrag der Koch Media GmbH noch nach dem 18. November 2010 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bzgl. des PC-Spiels Batman: Arkham Asylum ausgesprochen hätten.

Kollegen, denen es ähnlich gegangen ist wie mir, möchte ich herzlich bitten, mit mir Kontakt darüber aufzunehmen, wie sie sich in diesem Fall verhalten haben.

Mich würden Ihre Meinung und Ihr Vorgehen sehr interessieren!

Mich erreichen Sie unter: 0681 / 965 916 80 oder per mail unter:

Gerne können Sie hier auch einen Kommentar hinterlassen.

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Ostsee Pension Grömitz lässt wettbewerbswidrige Preisangaben abmahnen

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der Ostsee Pension Grömitz.

Beanstandet werden vermeintlich unvollständige Preis-Angaben im Zuge der Vermietung eines Ferienhauses via Internet.

WURDEN AUCH SIE OPFER EINER SOLCHEN ABMAHNUNG ?

Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung einer “modifizierten Unterlassungserklärung” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie Ihre Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für von einer Abmahnung Betroffene.

Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für einen kostenlosen* Erstkontakt.

Wir informieren Sie darin gerne über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die geeignete Strategie gegen Ihre Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 06332 48150

[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

Zusammen geht es besser

Um die Marktchancen eines Unternehmens zu verbessern, empfiehlt es sich häufig Kooperationen mit anderen Firmen einzugehen. Insbesondere der Vertrieb der eigenen Waren und Dienstleistungen erfordert ein gutes Netzwerk und verlässliche Partner. Eine gute vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit hilft von Beginn an, klar die Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten zu verteilen und Streitigkeiten zu vermeiden.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne hinsichtlich der Gestaltung von Kooperationsverträgen.

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Abmahnung gegen ebay-Händler im Auftrag des Herrn Oliver Heilmann

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler im Namen des Herrn Oliver Heilmann Kenntnis erlangt.

Beanstandet werden sowohl eine fehlende Rückgabe- bzw. Widerrufsbelehrung als auch mangelhafte Informationen zum Kaufvertrag.

WURDEN AUCH SIE OPFER EINER SOLCHEN ABMAHNUNG ?

Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung einer “modifizierten Unterlassungserklärung” aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie Ihre Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für von einer Abmahnung Betroffene.

Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für einen kostenlosen* Erstkontakt.

Wir informieren Sie darin gerne über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die geeignete Strategie gegen Ihre Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 06332 48150

[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

 

Artikel zur Abzocke der Abmahner auf SpiegelOnline

Verfasst 16.05.2013 von
Kategorien: Allgemein

Heute (10.06.2010) wurde auf Spiegel Online ein Artikel des Journalisten Jürgen Oeder, AFP, veröffentlicht, der die – oftmals abzockerische – Vorgehensweise der Abmahner auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts beschreibt.

Von der fachlichen Seite hat Herr Rechtsanwalt Alexander Schupp, Küttner Rechtsanwälte / it-recht-deutschland, Herrn Oeder beratend zur Seite gestanden.

Die Abmahner haben immer häufiger auch Privatleute als Hobbyhändler im Visier, die etwa über die Auktionsplattform eBay Waren anbieten und verkaufen. Hierbei ist darauf zu achten, dass schon ab einer Zahl von 30 Verkäufen pro Monat der Status eines gewerblichen Händlers erreicht werden kann.

Sofern dies angenommen werden kann, haben die Betroffenen weitreichende Belehrungs- und Informationspfichten umzusetzen, um nicht Gefahr zu laufen, in das Visier von Abmahnern zu geraten.

Erstaunlich ist insbesondere, wie in manchen Fällen – offensichtlich mit der Beratung einiger Kollegen – künstlich Mitbewerber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) “geschaffen” werden, um anschließend in deren Namen Abmahnungen versenden zu könnnen.

Weitere Artikel über uns finden Sie unter:

http://computer.t-online.de/ebay-anwaelte-ueberziehen-private-haendler-mit-abmahnungen/id_41928658/index

http://www.abendblatt.de/wirtschaft/verbrauchertipps/article1527055/Wenn-der-Hobby-Handel-im-Internet-zum-Albtraum-wird.html

http://www.rp-online.de/digitale/internet/So-tappen-Hobby-Haendler-in-die-Ebay-Falle_aid_867417.html

http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Abmahnhaie-wittern-Geschaefte-article914985.html

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article7982960/Abmahnhaie-attackieren-Hobby-Haendler-bei-Ebay.html

http://www.morgenpost.de/web-wissen/web-technik/article1322767/Abmahnhaie-attackieren-Hobby-Haendler-bei-Ebay.html

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