Die Bereiche des it-Rechts

Die Abkürzung it-Recht steht für den etwas sperrigen Begriff des Informationstechnologierechts.

Hierunter wird das Vertragsrecht der Informationstechnologien (Softwareverträge, Providerverträge, Hostingverträge usw. ), das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (e-Commerce), das Domainrecht, das Immaterialgüterrecht (v.a. Urheber-, Marken-  und Patentrecht), der Datenschutz, die öffentliche Vergabe im it-Sektor und Telekommunikationsverträgen zusammen gefasst.  Die Bereiche sind nicht abschließend aufgezählt und lassen sich noch weiter untergliedern. An dieser Stelle soll nur ein erster Überblick gegeben werden.

Republished by Blog Post Promoter

Schlagworte: