Jetzt auch wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Firma Klug-Elektrotechnik

Im Rahmen unserer Recherchen haben wir von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die im Namen der Firma Klug Elektrotechnik (Thomas Klug) aus München ausgesprochen wurde, Kenntnis erlangt. Die betreffende Onlinehandel-Plattform ist eBay im Bereich B2C.

Beanstandet wird die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung (ungültiger Paragraphen-Verweis).

Von dem Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 10.000 EUR.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen. Darüber hinaus sollte von der Nutzung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser abgesehen werden. Diese sind nicht verlässlich als seriös einzustufen.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst! Das Ignorieren der Abmahnung zieht immer größere Schwierigkeiten nach sich: hohe Kosten und gerichtliche einstweilige Verfügungen.

Anwaltliche Hilfe ist der vernünftigste Weg im Falle einer Abmahnung. Wir sind im Wettbewerbsrecht versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Erstgespräch (* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters).

Wir informieren Sie darin über unsere Erfahrungen im Wettbewerbsrecht sowie die geeignete Strategie im Umgang mit Ihrer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 069 / 175377 – 830

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