Urheberrecht

Film “TeenieVision – Wild Country Babes” Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mit Sitz in Augsburg sprechen derzeit Abmahnungen im Namen der DBM Video Vertrieb GmbH wegen Urheberrechtsverstößen durch “Filesharing” in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk TeenieVision – Wild Country Babes aus.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller entspricht dabei im Wesentlichen der anderer Abmahner.

Sie wurden abgemahnt?

Jetzt fordert man von Ihnen die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft! Zahlen Sie vorerst nichts an die Gegenseite!

Eine der Abmahnung beigefügte und ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende nachteilige Konsequenzen haben. Darüber hinaus sollte auf die Verwendung “modifizierter” Unterlassungserklärungen aus dem Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie bloß in größere Schwierigkeiten bringen. Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und höhere Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Lösungsweg im Falle einer Abmahnung. Wir haben schon unzähligen von Abmahnungen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen* Informationstelefonates. Wir klären Sie darin über unsere Erfahrungen mit den Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälten sowie die richtige Strategie im Umgang mit Ihrer Abmahnung auf.

Rufen Sie unverbindlich an: 069 175377830
[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters]

Album “Delta Machine” von Depeche Mode Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München spricht derzeit Abmahnungen im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße durch sogenanntes “Filesharing” in Online-Tauschbörsen gegen das Album Delta Machine der Band Depeche Mode aus.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Auch Sie sind abgemahnt worden?

Dann fordert man von Ihnen die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Die der Abmahnung beigefügte, bereits ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt unterzeichnen; ihr Inhalt ist für Sie meistens nachteilig ausgestaltet.

Außerdem sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus unseriösen Quellen im Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Das Ignorieren einer Abmahnung könnte zu weiteren Problemen führen. In der Konsequenz drohen etwa eine gerichtliche einstweilige Verfügung sowie zusätzliche Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Weg im Fall einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Urheberrecht haben wir bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Informationstelefonat.

Wir klären Sie darin über unsere Erfahrungen in Bezug auf die Tätigkeit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf und erläutern Ihnen unsere Strategie im Umgang mit Ihrer urheberrechtlichen Abmahnung.

Gerne helfen wir Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen.

Rufen Sie unverbindlich an unter folgender Telefonnummer: 0681 96591680

[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters]

 

Justin Timberlakes “The 20/20 Experience” Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München spricht zurzeit Abmahnungen im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen Urheberrechtsverstößen durch “Filesharing” in Online-Tauschbörsen gegen das Album The 20/20 Experience von Justin Timberlake aus.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Auch Sie sind abgemahnt worden?

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Die der Abmahnung beigefügte, bereits ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt unterzeichnen; ihr Inhalt ist für Sie meistens nachteilig ausgestaltet.

Außerdem sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus unseriösen Quellen im Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Das Ignorieren einer Abmahnung könnte zu weiteren Problemen führen. In der Konsequenz drohen etwa eine gerichtliche einstweilige Verfügung sowie zusätzliche Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Weg im Fall einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Urheberrecht haben wir bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz!

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Informationstelefonat.

Wir klären Sie darin über unsere Erfahrungen in Bezug auf die Tätigkeit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf und erläutern Ihnen unsere Strategie im Umgang mit Ihrer urheberrechtlichen Abmahnung.

Gerne helfen wir Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen.

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“Dream Dance Volume 63″ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die DigiRights Administration GmbH lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes “Filesharing” in Online-”Tauschbörsen” an dem Musik-Album Dream Dance Volume 63 abmahnen. Die Abmahnungen werden von Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochen.

Auch Sie sind abgemahnt worden?

Jetzt fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Die der Abmahnung beigefügte, bereits ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt unterzeichnen; ihr Inhalt ist für Sie meistens nachteilig ausgestaltet.

Außerdem sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus unseriösen Quellen im Internet besser verzichtet werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Das Ignorieren einer Abmahnung könnte zu weiteren Problemen führen. In der Konsequenz drohen etwa eine gerichtliche einstweilige Verfügung sowie zusätzliche Kosten.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Weg im Fall einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Urheberrecht haben wir bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz!

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Wir klären Sie darin über unsere Erfahrungen in Bezug auf die Tätigkeit des Rechtsanwalts Daniel Sebastian auf und erläutern Ihnen unsere Strategie im Umgang mit Ihrer urheberrechtlichen Abmahnung.

Gerne helfen wir Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen.

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